Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Reisevermittlungsleistungen
City – Reisebüro Pirmasens
Gültig ab 01.11.2002
I. Geltung
Das City – Reisebüro Pirmasens (die genaue Bezeichnung auf der Homepage) tritt sowohl als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer Einzelleistungen (wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen als auch als Veranstalter eigener Reisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem City – Reisebüro Pirmasens. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Das City – Reisebüro Pirmasens tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von dem City – Reisebüro Pirmasens Reisebüro vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Seiten einzusehen. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
II. Anmeldung/Leistung
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen Wege (E – Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
2. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Das City – Reisebüro Pirmasens übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernimmt das City – Reisebüro Pirmasens, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.
III. Anmeldung für mehrere Personen
Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem City – Reisebüro Pirmasens und ein Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.
IV. Buchungsbestätigung
1. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
2. Flugtickets werden Ihnen in der Regel unmittelbar per Post zugesandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /Hinterlegung ist der vollständige Eingang des Reisepreises bei uns. Wir weisen daraufhin, daß wir Linienflugbuchungen nur bis zu drei Tagen vor Abflug entgegen nehmen können.
3. Im Fall von Pauschalreisen erhalten Sie die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
V: Haftung des Büros des City – Reisebüros Pirmasens
1. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstalter uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des Büros des City – Reisebüros Pirmasens gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das City – Reisebüro Pirmasens gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
2. Das City – Reisebüro Pirmasens beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung.
VI. Umbuchungen/Rücktritt
1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
2. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer zu erklären. Das City – Reisebüro Pirmasens ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem City – Reisebüro Pirmasens vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von EUR 150,- pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
4. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der CityReisebüro GmbH
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw.Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis:
Bei Flugpauschalreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen sowie für Nur-Flug-Angebote.
bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 06. bis Reiseantritt bis einschließlich Tag des Reiseantritts 95%
VII. Hinweise auf Pass -, Visa -, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
1. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
2. Da das City – Reisebüro Pirmasens hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt das City – Reisebüro Pirmasens keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung des Reisebüros des City – Reisebüros Pirmasens wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
VIII. Zahlung
1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
2. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3.Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden:
Bankeinzug, Kreditkarte, Scheck (EC-Scheck bis je EUR 200.-), Überweisung und bar in Ihrem ausgewähltem Reisebüro. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen.
4. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
5. Das City – Reisebüro Pirmasens erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumen von dem City – Reisebüro Pirmasens. Werden die Dokumente von dem City – Reisebüro Pirmasens an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten für die Versendung trägt.
IX. Verjährung
Ansprüche von Ihnen gegenüber des City – Reisebüros Pirmasens, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und des City – Reisebüros Pirmasens Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder die alpha Reisebüropartner GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
X. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehugen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
XII. Gerichtsstand
Der Anmelder/Reisende kann das City – Reisebüro Pirmasens an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem City – Reisebüro Pirmasens gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüros des City – Reisebüros Pirmasens maßgebend.